Erstattungsfähigkeit gezahlter Mehrwertsteuer als Schaden
LG Aurich, Beschluss vom 03.09.2004 - Aktenzeichen 1 S 147/04
DRsp Nr. 2006/10626
Erstattungsfähigkeit gezahlter Mehrwertsteuer als Schaden
Hat der Unfallgeschädigte ein Ersatzfahrzeug unter vollständiger Ausweisung der Umsatzsteuer erworben, so ist der Schädiger zum Ersatz der Umsatzsteuer auch dann verpflichtet, wenn das Geschäft nur der Differenzbesteuerung unterlag und die Umsatzsteuer nicht in vollem Umfang hätte ausgewiesen werden dürfen.