OVG Saarland - Beschluss vom 25.09.2009
1 B 430/09
Normen:
StGB § 69a Abs. 5 S. 1 und 2;
Fundstellen:
DAR 2009, 718
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 31.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 10 L 468/09

Erteilung einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland während einer laufenden Sperrfrist; Berücksichtigung der Zeit zwischen Verkündung des Urteils und Eintritt der Rechtskraft im Fall einer isolierten Sperrfrist

OVG Saarland, Beschluss vom 25.09.2009 - Aktenzeichen 1 B 430/09

DRsp Nr. 2009/22646

Erteilung einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland während einer laufenden Sperrfrist; Berücksichtigung der Zeit zwischen Verkündung des Urteils und Eintritt der Rechtskraft im Fall einer isolierten Sperrfrist

Gemäß § 69 a Abs. 5 Satz 1 StGB beginnt der Lauf einer Sperrfrist erst mit der Rechtskraft des strafgerichtlichen Urteils. Im Fall einer isolierten Sperrfrist wird eine zwischen Verkündung des Urteils und Eintritt der Rechtskraft verstrichene Zeit mangels entsprechender Anwendbarkeit des § 69 a Abs. 5 Satz 2 StGB nicht berücksichtigt.

Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 31. Juli 2009 - 10 L 468/09 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- EUR festgesetzt.

Normenkette:

StGB § 69a Abs. 5 S. 1 und 2;

Gründe:

Die Beschwerde gegen den im Tenor bezeichneten Beschluss des Verwaltungsgerichts ist zulässig, aber unbegründet.