Unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels wird das angefochtene Urteil mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben
a)im Schuldspruch, soweit eine Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs erfolgt ist
b)im Rechtsfolgenausspruch hinsichtlich der Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie
c)im Ausspruch über die Gesamtstrafe.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Köln zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht Köln hat den Angeklagten mit der angefochtenen Entscheidung wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug sowie wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu der Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50,-- € verurteilt.
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