OLG Celle - Beschluss vom 30.03.2009
322 SsBs 57/09
Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StVG § 24a Abs. 2; StVG § 24a Abs. 3;
Fundstellen:
NZV 2009, 300
VRS 116, 369

Fahren unter Einfluss berauschender Mittel [Amfetamin]; Ahndungsmöglichkeit bei festgestellten Ausfallerscheinungen

OLG Celle, Beschluss vom 30.03.2009 - Aktenzeichen 322 SsBs 57/09

DRsp Nr. 2009/7981

Fahren unter Einfluss berauschender Mittel [Amfetamin]; Ahndungsmöglichkeit bei festgestellten Ausfallerscheinungen

1. Die Erreichung des analytischen Grenzwertes ist keine objektive Bedingung der Ahndbarkeit einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a Abs. 2 u. 3 StVG. 2. Wird der analytische Grenzwert nicht erreicht, kommt eine Verurteilung nach § 24a Abs. 2 u. 3 StVG nur in Betracht, wenn Umstände festgestellt werden, aus denen sich ergibt, dass die Fahrtüchtigkeit trotz der relativ geringen Betäubungsmittelkonzentration beeinträchtigt sein kann.

Tenor:

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts H. zurückverwiesen.

Normenkette:

BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StVG § 24a Abs. 2; StVG § 24a Abs. 3;

Gründe:

I.