Die Klägerin begehrt die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis.
Erstmals am 20.06.1981 erhielt die 1963 geborene Klägerin die Fahrerlaubnis der Klasse 3 -alt-. Im Zeitraum bis 1988 wurde die Klägerin mehrfach wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz verurteilt:
1) AG Riedlingen, Urteil vom 12.08.1985, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu je 5 DM;
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