KG - Beschluss vom 24.02.2016
3 Ws (B) 95/16 - 162 Ss 18/16
Normen:
StVG § 25 Abs. 2a S. 1; OWiG § 73 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; OWiG § 17 Abs. 3 S. 2; OWiG § 79 Abs. 6; StVG § 25 Abs. 1 S. 1; BKatV § 4 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tiergarten, vom 03.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 323 OWi 1189/15

Fahrlässiges Überschreiten der zulässigen innerorts geltenden Höchstgeschwindigkeit um 37 km/hAnforderungen an die Urteilsgründe bei Absehen vom Fahrverbot trotz des Vorliegens einer groben Pflichtverletzung

KG, Beschluss vom 24.02.2016 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 95/16 - 162 Ss 18/16

DRsp Nr. 2016/4999

Fahrlässiges Überschreiten der zulässigen innerorts geltenden Höchstgeschwindigkeit um 37 km/h Anforderungen an die Urteilsgründe bei Absehen vom Fahrverbot trotz des Vorliegens einer groben Pflichtverletzung

Das Absehen vom Fahrverbot wegen angedrohter Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann keinen Bestand haben, wenn der Tatrichter seine Feststellungen ausschließlich auf die durch ein verlesenes Schreiben des Arbeitsgebers untermauerten Angaben des Betroffenen stützt und die Urteilsgründe eine kritische Auseinandersetzung, ob sich seine Angaben im Ergebnis lediglich als durch das Fahrverbot bedingte berufliche Nachteile oder Unbequemlichkeiten darstellen, vermissen lassen.

Auf die Rechtsbeschwerde der Amtsanwaltschaft Berlin wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 3. Dezember 2015 im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

StVG § 25 Abs. 2a S. 1; OWiG § 73 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; OWiG § 17 Abs. 3 S. 2; OWiG § 79 Abs. 6; StVG § 25 Abs. 1 S. 1; BKatV § 4 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe:

I.