I. Das Amtsgericht München hat die Angeklagte am 29.7.1996 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 20 DM verurteilt, ihren Führerschein eingezogen und die Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von 10 Monaten entzogen.
Das Amtsgericht ist von folgendem Sachverhalt ausgegangen:
"Die Angeklagte steuerte am 25.7.1995 gegen 03.30 Uhr den Pkw Mazda in München auf der Garmischer Straße in südlicher Richtung, obwohl sie infolge vorangegangenen Alkohol- und Rauschmittelkonsums nicht mehr in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen.
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