Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bückeburg vom 16. Oktober 2008 geändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs Volvo V 70 Modell 135 (Fahrgestellnummer: YV1BW714181023444) an die V. A. D. GmbH, R. Straße, K., 44.156,21 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27. Mai 2008 zu zahlen abzüglich eines von der Hauptforderung abzusetzenden Betrages, der sich wie folgt berechnet: 17,66 Cent pro gefahrene Kilometer gemäß Tachometerstand im Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs an den Beklagten.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|