Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach vom 4. Juli 2014 wird zurückgewiesen.
Die Kosten beider Rechtszüge werden wie folgt verteilt:
Von den Gerichtskosten tragen der Kläger zu 1. 46 %, die Klägerin zu 2. 50 % und die Beklagte 4 %.
Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1. trägt die Beklagte 7 %.
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