Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
II.Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Bergisch Gladbach zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen "wegen Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß § 38 , 49 StVO in Verbindung mit § 24 StVG " (so der Urteilstenor)zu einer Geldbuße von 100 , -- DM verurteilt. Hiergegen richtet sich der Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde, mit dem die allgemeine Sachrüge erhoben wird.
II.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|