OLG Saarbrücken - Urteil vom 17.02.2004
4 U 163/00
Normen:
BGB § 254 Abs. 2 ; BGB § 634 Abs. 1 Satz 3 ; BGB § 635 ;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 17.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 63/98

Garantieansprüche bei Motorschaden; (Mindest-)Zeitraum der Erkennbarkeit der Überhitzung des Motors bzw. des Motoröls

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.02.2004 - Aktenzeichen 4 U 163/00

DRsp Nr. 2004/5745

Garantieansprüche bei Motorschaden; (Mindest-)Zeitraum der Erkennbarkeit der Überhitzung des Motors bzw. des Motoröls

Bei hohen Geschwindigkeiten von bis zu 220 km/h hat der Fahrer in erster Linie auf den Straßenverkehr zu achten. Ihm ist die Beobachtung der verschiedenen Anzeigenfelder im Armaturenbrett allenfalls in Zeitabständen von mindestens 5 Minuten zuzumuten.

Normenkette:

BGB § 254 Abs. 2 ; BGB § 634 Abs. 1 Satz 3 ; BGB § 635 ;

Tatbestand:

Die Klägerin kaufte von dem Beklagten im April 1997 einen gebrauchten Pkw Porsche zu einem Preis von 63.500,- DM. Die Parteien trafen u.a. folgende Sondervereinbarung: "6 Monate uneingeschränkte Garantie auf das gesamte Fahrzeug. Reparatur nur in unserer Werkstatt im Garantiefall". Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Kaufvertragsurkunde vom April 1997 Bezug genommen" (Bl. 8 d.A.).