Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 4.178,19 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %Punkten über dem Basissatz seit dem 29.06.2006 sowie weitere 297,25 EUR zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
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