I.
Das Amtsgericht Essen hat gegen den Betroffenen durch Urteil vom 24. November 2003 wegen Überschreitens der nach Zeichen 274 zulässigen Höchstgeschwindigkeit (fahrlässige Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 StVG i.V.m. §§ 41, 49 Abs. 3 Ziffer 4 StVO) eine Geldbuße von 400,- EURO verhängt sowie ein Fahrverbot von zwei Monaten angeordnet.
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