Gewährleistungsansprüche beim Kauf eines Neuwagens; Zumutbarkeit der Nachbesserung
OLG Bamberg, Urteil vom 01.02.1999 - Aktenzeichen 4 U 58/98
DRsp Nr. 2003/16226
Gewährleistungsansprüche beim Kauf eines Neuwagens; Zumutbarkeit der Nachbesserung
1. Eine Klausel in AGB für den Kfz-Neuwagenkauf, wonach (nur) dann, wenn ein gerügter Fehler nicht beseitigt werden kann oder weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, die Gewährleistungsansprüche (Wandelung oder Minderung) wiederaufleben, ist gem. §§ 9, 11 Nr. 10 b AGBG unwirksam.2. Im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung beim Neukauf eines Kraftfahrzeugs der Luxusklasse sind mehr als zwei Nachbesserungsversuche dem Käufer nicht zuzumuten.