OLG Koblenz - Urteil vom 28.06.2004
12 U 464/02
Normen:
BGB § 252 ;
Vorinstanzen:
LG Trier, vom 28.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 39/01

Grundsätze der Bemessung des Schmerzensgeldes bei fortdauernder Beeinträchtigung - Schätzung des Verdienstausfalls eines Versicherungsmaklers

OLG Koblenz, Urteil vom 28.06.2004 - Aktenzeichen 12 U 464/02

DRsp Nr. 2008/10676

Grundsätze der Bemessung des Schmerzensgeldes bei fortdauernder Beeinträchtigung - Schätzung des Verdienstausfalls eines Versicherungsmaklers

»1. Die wesentliche Grundlage für die Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes bilden das Maß und die Dauer der Lebensbeeinträchtigung des Unfallgeschädigten, die Größe, Heftigkeit und die Dauer der Schmerzen und Leiden sowie die Dauer der Behandlung und der Arbeitsunfähigkeit, Übersehbarkeit des weiteren Krankheitsverlaufes, die Fraglichkeit der endgültigen Heilung sowie ferner Grad des Verschuldens und die Gesamtumstände des Falles. Dabei ist der aus der Rechtsprechung ersichtliche Rahmen nicht zu sprengen.