Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Landau in der Pfalz vom 23.09.2015 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Landau in der Pfalz zurückverwiesen.
Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat den Angeklagten mit dem angefochtenen Urteil wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gesprochen und gegen ihn eine Geldstrafe verhängt. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten führt mit der Sachrüge zu einem (vorläufigen) Erfolg.
I.
Das Amtsgericht hat folgende Feststellungen getroffen:
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