OLG Zweibrücken - Beschluss vom 18.01.2016
1 OLG 1 Ss 106/15
Normen:
StVG § 21; FeV § 28 Abs. 1 S. 1; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 3;
Vorinstanzen:
AG Landau i. d. Pfalz, vom 23.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7296 Js 4392/15

Gültigkeit einer während des Laufs der Sperrfrist unter Verlängerung der Gültigkeitsdauer umgetauschten Führerscheins

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.01.2016 - Aktenzeichen 1 OLG 1 Ss 106/15

DRsp Nr. 2016/5109

Gültigkeit einer während des Laufs der Sperrfrist unter Verlängerung der Gültigkeitsdauer umgetauschten Führerscheins

Der Umtausch eines Führerscheins ist einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis gleichzusetzen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde des ausstellenden Staates hierbei die Gültigkeitsdauer verlängert.

Tenor

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Landau in der Pfalz vom 23.09.2015 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Landau in der Pfalz zurückverwiesen.

Normenkette:

StVG § 21; FeV § 28 Abs. 1 S. 1; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 3;

Gründe

Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat den Angeklagten mit dem angefochtenen Urteil wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gesprochen und gegen ihn eine Geldstrafe verhängt. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten führt mit der Sachrüge zu einem (vorläufigen) Erfolg.

I.

Das Amtsgericht hat folgende Feststellungen getroffen: