OLG Hamm vom 18.02.1999
27 U 290/98
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VersR 2000, 1032

Haftung bei einem von einem Lkw-Fahrschüler verursachten Unfall

OLG Hamm, vom 18.02.1999 - Aktenzeichen 27 U 290/98

DRsp Nr. 2008/13570

Haftung bei einem von einem Lkw-Fahrschüler verursachten Unfall

»Fahrlehrer, Halter und Haftpflichtversicherer haften dem Geschädigten auf Ersatz des Schadens, den ein Prüfling auf der Prüfungsfahrt mit einem Sattelzug dadurch verursacht, daß das Heck des Aufliegers beim Rechtsabbiegen nach links in den benachbarten Linksabbiegerfahrstreifen ausschert und dabei gegen das Heck eines dort eingeordneten Linksabbiegers stößt, wenn der Fahrlehrer seiner Pflicht zur sorgfältigen Überwachung des Fahrschülers nicht genügt hat.«

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen
VersR 2000, 1032