Haftung des Verkäufers für den Tachostand eines gebrauchten PKW; Berechnung der Gebrauchsvorteile bei Rückabwicklung
OLG Koblenz, Urteil vom 01.04.2004 - Aktenzeichen 5 U 1385/03
DRsp Nr. 2004/14937
Haftung des Verkäufers für den Tachostand eines gebrauchten PKW; Berechnung der Gebrauchsvorteile bei Rückabwicklung
»1. Erklärt der Verkäufer bei den vorvertraglichen Verhandlungen auf ausdrückliche Frage, die Gesamtfahrleistung eines gebrauchten Pkw stimme mit dem Tachostand überein, liegt darin eine Beschaffenheitsgarantie. Ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss greift daher nicht.2. Der Verkäufer ist in einem derartigen Fall selbst bei fehlendem Verschulden schadensersatzpflichtig.3. Zur Berechnung der Gebrauchsvorteile eines Pkw, dessen Laufleistung erheblich höher ist als von den Kaufvertragsparteien angenommen.«