OLG Hamm - Urteil vom 27.10.1999
13 U 50/99
Normen:
BGB § 823 ; StVG § 7 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen:
DAR 2000, 163
DRsp I(145)533c
OLGReport-Hamm 2000, 357

Haftungsausschluss bei manipulierten Kfz-Unfällen - Beweislast, Indizien, Fallvarianten

OLG Hamm, Urteil vom 27.10.1999 - Aktenzeichen 13 U 50/99

DRsp Nr. 2004/1402

Haftungsausschluss bei manipulierten Kfz-Unfällen - Beweislast, Indizien, Fallvarianten

Eine - als Nachweis für die (haftungausschließende) Manipulation eines Kfz-Unfalls ausreichende - ungewöhnliche Häufung typischer einschlägiger Umstände kann beim Zusammentreffen einer nicht plausiblen Schilderung des Unfallhergangs mit einer "passenden" Unfallart und erheblichen Vorschäden des betroffenen Fahrzeugs anzunehmen sein.

Normenkette:

BGB § 823 ; StVG § 7 ; ZPO § 286 ;

Hinweise: