OLG Zweibrücken - Urteil vom 24.02.1999
1 U 12/98
Normen:
BGB § 823 ; StVG § 7 § 17 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen:
DRsp I(145)513e
VersR 2000, 223

Haftungsausschluss bei manipulierten Kfz-Unfällen: Indizien für und gegen Manipulation

OLG Zweibrücken, Urteil vom 24.02.1999 - Aktenzeichen 1 U 12/98

DRsp Nr. 2004/1541

Haftungsausschluss bei manipulierten Kfz-Unfällen: Indizien für und gegen Manipulation

Gesichtspunkte bei der Prüfung, ob ein Kfz-Unfall manipuliert worden ist und daher keine Schadensersatzansprüche auslösen kann: 1. Beteiligung eines vollkaskoversicherten Neufahrzeugs; 2. hohe Mietwagenkosten, insbesondere angesichts einer niedrigen Fahrleistung vor dem Unfall.

Normenkette:

BGB § 823 ; StVG § 7 § 17 ; ZPO § 286 ;

Hinweise:

Weitere neuere Rechtsprechung zur Frage der Unfallmanipulation unter DRsp I (145) 496 b und c, ferner:

OLG Hamm (Urteil - 6 U 177/98 - 7.6.1999, r+s 2000, 66) - ungewöhnlicher Lenkvorgang beim Vorfahrtberechtigten als Indiz;

OLG Hamm (Urteil - 6 U 41/99 - 30.9.1999, r+s 2000, 67) - nicht plausible, teilweise sogar widerlegte Darstellungen zur Kollision zwischen vier Fahrzeugen als mögliches Indiz;