LG Düsseldorf - Urteil vom 08.05.2009
7 O 241/09
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVO § 25 Abs. 3 S. 1; BGB § 254 Abs. 1;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2010, 110

Haftungsverteilung bei Anfahren eines bei Dunkelheit und Regen die Fahrbahn überquerenden Fußgängers

LG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2009 - Aktenzeichen 7 O 241/09

DRsp Nr. 2010/15240

Haftungsverteilung bei Anfahren eines bei Dunkelheit und Regen die Fahrbahn überquerenden Fußgängers

Fährt ein Pkw einen Fußgänger an, so tritt die Betriebsgefahr des Pkw hinter das Verschulden des Fußgängers, das darin liegt, dass dieser bei Dunkelheit und Regen an ungeeigneter Stelle unter Nichtbeachtung des fließenden Verkehrs die Straße überquert hat, vollständig zurück, so dass Schadensersatzansprüche des Fußgängers nicht bestehen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVO § 25 Abs. 3 S. 1; BGB § 254 Abs. 1;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2010, 110