Haftungsverteilung bei Anfahren eines bei Dunkelheit und Regen die Fahrbahn überquerenden Fußgängers
LG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2009 - Aktenzeichen 7 O 241/09
DRsp Nr. 2010/15240
Haftungsverteilung bei Anfahren eines bei Dunkelheit und Regen die Fahrbahn überquerenden Fußgängers
Fährt ein Pkw einen Fußgänger an, so tritt die Betriebsgefahr des Pkw hinter das Verschulden des Fußgängers, das darin liegt, dass dieser bei Dunkelheit und Regen an ungeeigneter Stelle unter Nichtbeachtung des fließenden Verkehrs die Straße überquert hat, vollständig zurück, so dass Schadensersatzansprüche des Fußgängers nicht bestehen.