Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein auf der Autobahn liegen gebliebenes Fahrzeug
OLG Nürnberg, vom 03.11.1999 - Aktenzeichen 4 U 2797/99
DRsp Nr. 2008/13616
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein auf der Autobahn liegen gebliebenes Fahrzeug
Bleibt ein Fahrzeug auf dem linken Fahrstreifen der Autobahn liegen, nachdem sein Führer, der die Mittelspur mit etwa 160 km/h befahren hatte, auf ein vor ihm den Fahrstreifen wechselndes Fahrzeug überreagiert und die Beherrschung über sein Fahrzeug verloren hatte und fährt anschließend ein Fahrzeug auf das auf dem linken Fahrstreifen liegen gebliebene Fahrzeug auf, so ist von einer Haftungsverteilung von 1/3 : 2/3 zu Lasten des liegengebliebenen Fahrzeugs auszugehen.