Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf ein in die Fahrspur der Straßenbahn hineinragendes Kraftfahrzeug
AG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2009 - Aktenzeichen 34 C 15581/09
DRsp Nr. 2010/15242
Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf ein in die Fahrspur der Straßenbahn hineinragendes Kraftfahrzeug
Kommt es zu einer Kollision einer Straßenbahn mit einem in den Schienenraum hineinragenden Kraftfahrzeug, so sind der Verstoß des Fahrers des Kraftfahrzeugs gegen §§ 2 Abs. 3, 9 Abs. 3StVO und die erhöhte Betriebsgefahr der Straßenbahn in etwa gleich zu bewerten, so dass eine hälftige Schadensteilung angemessen ist.