AG Düsseldorf - Urteil vom 12.05.2009
34 C 15581/09
Normen:
HaftPflG § 1; HaftPflG § 4; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 2 Abs. 3; StVO § 9 Abs. 3;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2010, 142

Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf ein in die Fahrspur der Straßenbahn hineinragendes Kraftfahrzeug

AG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2009 - Aktenzeichen 34 C 15581/09

DRsp Nr. 2010/15242

Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf ein in die Fahrspur der Straßenbahn hineinragendes Kraftfahrzeug

Kommt es zu einer Kollision einer Straßenbahn mit einem in den Schienenraum hineinragenden Kraftfahrzeug, so sind der Verstoß des Fahrers des Kraftfahrzeugs gegen §§ 2 Abs. 3, 9 Abs. 3 StVO und die erhöhte Betriebsgefahr der Straßenbahn in etwa gleich zu bewerten, so dass eine hälftige Schadensteilung angemessen ist.

Normenkette:

HaftPflG § 1; HaftPflG § 4; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 2 Abs. 3; StVO § 9 Abs. 3;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2010, 142