LG Düsseldorf - Urteil vom 22.10.2009
19 S 38/09
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 2 Abs. 3; StVO § 9 Abs. 3;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2010, 210

Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf ein zum Linksabbiegen eingeordnetes Fahrzeug

LG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2009 - Aktenzeichen 19 S 38/09

DRsp Nr. 2010/15254

Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf ein zum Linksabbiegen eingeordnetes Fahrzeug

Fährt eine Straßenbahn auf ein Fahrzeug auf, das sich im Schienenraum zum Linksabbiegen eingeordnet hat, so ist eine hälftige Schadensteilung angezeigt. Den Linksabbieger trifft ein Verschulden, weil er gegen §§ 2 Abs. 3, 9 Abs. 3 StVO verstoßen hat, indem er sich nicht so eingeordnet hat, dass die Straßenbahn ungehindert an ihm vorbeifahren konnte. Der Mitverursachungsbeitrag der Straßenbahn folgt aus den rechtlichen Gesichtspunkten der Betriebsgefahr.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 2 Abs. 3; StVO § 9 Abs. 3;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2010, 210