Haftungsverteilung bei Auffahren eines mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Fahrzeugs auf ein Fahrzeug, das kurz zuvor den Fahrstreifen gewechselt hat
LG Köln, Urteil vom 12.11.2009 - Aktenzeichen 15 O 301/08
DRsp Nr. 2010/15257
Haftungsverteilung bei Auffahren eines mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Fahrzeugs auf ein Fahrzeug, das kurz zuvor den Fahrstreifen gewechselt hat
Fährt ein Fahrzeug mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf ein anderes Fahrzeug auf, das kurz zuvor ohne Beachtung des rückwärtigen Verkehrs den Fahrstreifen gewechselt hat, so ist eine hälftige Schadensteilung angezeigt.