LG Köln - Urteil vom 12.11.2009
15 O 301/08
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 3 Abs. 2; StVO § 7 Abs. 5;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2010. 233

Haftungsverteilung bei Auffahren eines mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Fahrzeugs auf ein Fahrzeug, das kurz zuvor den Fahrstreifen gewechselt hat

LG Köln, Urteil vom 12.11.2009 - Aktenzeichen 15 O 301/08

DRsp Nr. 2010/15257

Haftungsverteilung bei Auffahren eines mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Fahrzeugs auf ein Fahrzeug, das kurz zuvor den Fahrstreifen gewechselt hat

Fährt ein Fahrzeug mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf ein anderes Fahrzeug auf, das kurz zuvor ohne Beachtung des rückwärtigen Verkehrs den Fahrstreifen gewechselt hat, so ist eine hälftige Schadensteilung angezeigt.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 3 Abs. 2; StVO § 7 Abs. 5;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2010. 233