1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichtes Gera vom 17.04.2008 (1 C 1133/07) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden unter Abweisung der Klage im übrigen als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin weitere 280,49 Euro nebst Zinsen hieraus i.H. von 5 % - Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.2007 sowie 45,24 Euro nebst Zinsen hieraus i.H. von 5 % - Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.08.2007 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben die Beklagten als Gesamtschuldner 1/10 und die Klägerin 9/10 zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 6/10 und die Beklagten als Gesamtschuldner 4/10 zu tragen.
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