OLG Hamm vom 27.08.1999
9 U 30/99
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 ; BGB § 839 Abs. 1 ; StrG NW § 9 § 9a ;
Fundstellen:
NZV 2000, 169

Haftungsverteilung bei Aufprall eines Motorradfahrers auf Absperrvorrichtungen im Verkehrsraum

OLG Hamm, vom 27.08.1999 - Aktenzeichen 9 U 30/99

DRsp Nr. 2008/13563

Haftungsverteilung bei Aufprall eines Motorradfahrers auf Absperrvorrichtungen im Verkehrsraum

Fährt ein Motorradfahrer infolge überhöhter Geschwindigkeit und Alkoholisierung auf eine nicht vorschriftsmäßig aufgestellte und gesicherte Absperrbake auf, so trifft ihn ein hälftiges Mitverschulden an den ihm entstandenen Schäden.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 ; BGB § 839 Abs. 1 ; StrG NW § 9 § 9a ;
Fundstellen
NZV 2000, 169