Haftungsverteilung bei Beschädigung eines nachfolgenden Fahrzeugs durch einen hochfliegenden Stein
AG Regensburg, Urteil vom 03.03.2009 - Aktenzeichen 7 C 3649/08
DRsp Nr. 2009/22167
Haftungsverteilung bei Beschädigung eines nachfolgenden Fahrzeugs durch einen hochfliegenden Stein
Der Halter und der Fahrer eines aus einer Kiesgrube ausfahrenden Lkw haften grundsätzlich nicht für Schäden, die an nachfolgenden Fahrzeugen durch Steinschlag entstehen, es sei denn, es steht fest, dass der Stein bereits in der Kiesgrube vom Lkw-Profil aufgenommen und später abgeschleudert wurde.