Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einer Autobahn
LG Gießen, Urteil vom 03.05.1995 - Aktenzeichen 1 S 9/95
DRsp Nr. 1996/4077
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einer Autobahn
Besteht die Möglichkeit, daß das vorausfahrende Fahrzeug erst wenige Augenblicke vor dem Anstoß des Hintermannes in dessen Fahrstreifen gewechselt ist, greift ein für das Verschulden des Auffahrenden sprechender Anscheinsbeweis nicht ein. In diesem Falle ist bei auch ansonsten ungeklärtem Unfallhergang über den Gesichtspunkt der Betriebsgefahr der beiderseits zu vertretende Verursachungsanteils gleich zu bewerten.