Die zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg.
1. Dem Kläger ist zuzugeben, dass das Landgericht die Klage nicht hätte vollständig abweisen dürfen, ohne zuvor über seine Behauptung Beweis erhoben zu haben, die Beklagte zu 2. habe nach dem Anfahren an der Ampel ihr Fahrzeug plötzlich und ohne erkennbaren Grund bis zum Stillstand abgebremst.
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