OLG München - Urteil vom 10.07.2015
10 U 3577/14
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 22 Abs. 1; StVZO § 31 Abs. 2;
Fundstellen:
r+s 2015, 463
Vorinstanzen:
LG München II, vom 26.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 2473/12

Haftungsverteilung bei einem Aufprall eines von einem Transportfahrzeug herabgefallenen Winterdienstfahrzeugs auf ein auf der Autobahn fahrendes Fahrzeug

OLG München, Urteil vom 10.07.2015 - Aktenzeichen 10 U 3577/14

DRsp Nr. 2015/14316

Haftungsverteilung bei einem Aufprall eines von einem Transportfahrzeug herabgefallenen Winterdienstfahrzeugs auf ein auf der Autobahn fahrendes Fahrzeug

Kommt es zu einer Kollision eines vom Transportfahrzeug herabgefallenen, führerlos über die Autobahn rollenden Fahrzeugs mit einem auf der Autobahn fahrenden Pkw, so trägt der Fahrer des Transportfahrzeugs die alleinige Haftung, wenn die Kollision darauf zurück zu führen ist, dass das Winterdienstfahrzeug nicht den Vorschriften entsprechend auf dem Transportfahrzeug fixiert worden ist. In diesem Fall überwiegt dessen Verursachungsbeitrag so weit denjenigen des sich zufällig auf der Autobahn an diesem Ort befindlichen anderen Fahrzeugs, dass von einer alleinigen Haftung auszugehen ist.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin vom 26.08.2014 gegen das Endurteil des LG München II vom 26.08.2014 (Az. 3 O 2473/12) wird zurückgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.

Das Urteil des Landgerichts München II ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

5.