OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 18.11.2004
26 U 53/04
Normen:
StVG § 7 Abs. 1, 2 § 17 Abs. 1, 3 ;
Fundstellen:
ZfS 2005, 180

Haftungsverteilung bei einem Unfall bei Glatteis

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.11.2004 - Aktenzeichen 26 U 53/04

DRsp Nr. 2005/13697

Haftungsverteilung bei einem Unfall bei Glatteis

1. Verliert ein Fahrzeugführer bei Glatteis die Kontrolle über sein Fahrzeug, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass er entweder nicht mit angepasster Geschwindigkeit gefahren ist oder bei einem Fahrmanöver den Witterungsverhältnissen nicht ausreichend Rechnung getragen hat. 2. Kommt es zu einem Zusammenprall mit einem nachfolgenden Kraftfahrzeug, so trifft den Fahrer dieses Fahrzeugs ein Mitverschulden, da glatte Straßenverhältnisse größtmögliche Vorsicht und notfalls die Einhaltung von Schrittgeschwindigkeit erfordern. 3. Eine Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zu Lasten des vorausfahrenden PKW erscheint angemessen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1, 2 § 17 Abs. 1, 3 ;
Fundstellen
ZfS 2005, 180