OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 13.02.2004 (13 U 92/02)
Die gemäß §§ 511, 517, 519, 520 ZPO statthafte und auch sonst zulässige Berufung der Klägerin ist im Umfange der Entscheidungsformel begründet; im übrigen aber unbegründet, weshalb wie erkannt zu entscheiden war. Nach [...]