I.
Die Parteien streiten um restliche Schadensersatzansprüche des Klägers gegen die Beklagten aus einem Verkehrsunfall zwischen dem Kläger als überholendem Kraftfahrer und dem Erstbeklagten als Linksabbieger. In der Berufungsinstanz ist nach teilweiser Begrenzung des Berufungsangriffs vor allem die Bewertung der verschiedenen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge auf Seiten des Verletzten und des Ersatzpflichtigen im Streit.
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