Haftungsverteilung bei einem Unfall mit einem Radfahrer
LG Regensburg, vom 28.10.2004 - Aktenzeichen 1 O 1708/04
DRsp Nr. 2008/13713
Haftungsverteilung bei einem Unfall mit einem Radfahrer
Biegt ein auf dem Gehweg fahrender Radfahrer ohne Vorankündigung nach links in eine Lücke zwischen zwei auf der Fahrbahn fahrenden Fahrzeugen ein und wird er dabei von dem hinteren Fahrzeug erfasst, so tritt dessen Betriebsgefahr hinter das grobe Verschulden des Radfahrers zurück. Diesem kommt auch nicht die Privilegierung schutzbedürftiger Verkehrsteilnehmer gem. § 3 Abs. 2aStVO zugute, wenn er zwar 67 Jahre alt war, sich aber sicher und unauffällig im Straßenverkehr bewegt hat.