LG Regensburg vom 28.10.2004
1 O 1708/04
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 Abs. 2a § 10 ;
Fundstellen:
DAR 2005, 346

Haftungsverteilung bei einem Unfall mit einem Radfahrer

LG Regensburg, vom 28.10.2004 - Aktenzeichen 1 O 1708/04

DRsp Nr. 2008/13713

Haftungsverteilung bei einem Unfall mit einem Radfahrer

Biegt ein auf dem Gehweg fahrender Radfahrer ohne Vorankündigung nach links in eine Lücke zwischen zwei auf der Fahrbahn fahrenden Fahrzeugen ein und wird er dabei von dem hinteren Fahrzeug erfasst, so tritt dessen Betriebsgefahr hinter das grobe Verschulden des Radfahrers zurück. Diesem kommt auch nicht die Privilegierung schutzbedürftiger Verkehrsteilnehmer gem. § 3 Abs. 2a StVO zugute, wenn er zwar 67 Jahre alt war, sich aber sicher und unauffällig im Straßenverkehr bewegt hat.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 Abs. 2a § 10 ;
Fundstellen
DAR 2005, 346