OLG Hamm vom 08.09.1999
13 U 35/99
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 ;
Fundstellen:
NZV 2000, 42

Haftungsverteilung bei einem Unfall unter Beteiligung eines mit 150 km/h auf der Autobahn geführten PKW

OLG Hamm, vom 08.09.1999 - Aktenzeichen 13 U 35/99

DRsp Nr. 2008/13562

Haftungsverteilung bei einem Unfall unter Beteiligung eines mit 150 km/h auf der Autobahn geführten PKW

Kommt es zu einem Unfall mit einem auf einer Autobahn mit 150 km/h geführten PKW, so hat dessen Halter darzulegen und zu beweisen, dass der Unfall auch bei Einhaltung der empfohlenen Richtgeschwindigkeit von 130 km/h geschehen wäre. Gelingt dies nicht, so trifft ihn unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr eine Mithaftung von 25%.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 ;
Fundstellen
NZV 2000, 42