Haftungsverteilung bei grobem Verschulden eines Jugendlichen
LG Bielefeld, vom 27.04.2004 - Aktenzeichen 20 S 7/04
DRsp Nr. 2008/13643
Haftungsverteilung bei grobem Verschulden eines Jugendlichen
Bei grob verkehrswidrigen Verhalten eines 16-jährigen Inline-Skaters kommt eine Anrechnung der Betriebsgefahr des Fahrzeugs, mit dem dieser kollidiert, auch unter Berücksichtigung des jugendlichen Alters nicht mehr in Betracht, da davon auszugehen ist, dass der Jugendliche in den Straßenverkehr integriert sein muss.