LG Bielefeld vom 27.04.2004
20 S 7/04
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; BGB § 828 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NJW 2004, 2245
NZV 2004, 465

Haftungsverteilung bei grobem Verschulden eines Jugendlichen

LG Bielefeld, vom 27.04.2004 - Aktenzeichen 20 S 7/04

DRsp Nr. 2008/13643

Haftungsverteilung bei grobem Verschulden eines Jugendlichen

Bei grob verkehrswidrigen Verhalten eines 16-jährigen Inline-Skaters kommt eine Anrechnung der Betriebsgefahr des Fahrzeugs, mit dem dieser kollidiert, auch unter Berücksichtigung des jugendlichen Alters nicht mehr in Betracht, da davon auszugehen ist, dass der Jugendliche in den Straßenverkehr integriert sein muss.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; BGB § 828 Abs. 2 ;
Fundstellen
NJW 2004, 2245
NZV 2004, 465