LG Regensburg - Urteil vom 08.12.2009
2 S 244/09
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 1; StVO § 10;
Fundstellen:
NZV 2010, 254

Haftungsverteilung bei Kollision, bei dem ein Fahrzeug aus einer Tiefgaragenausfahrt auf eine Parkplatzerschließungsstraße auffährt und dabei mit einem dort fahrenden Pkw kollidiert

LG Regensburg, Urteil vom 08.12.2009 - Aktenzeichen 2 S 244/09

DRsp Nr. 2010/15263

Haftungsverteilung bei Kollision, bei dem ein Fahrzeug aus einer Tiefgaragenausfahrt auf eine Parkplatzerschließungsstraße auffährt und dabei mit einem dort fahrenden Pkw kollidiert

Ein Fahrzeug, das aus einer Tiefgaragenausfahrt auf eine Parkplatzerschließungsstraße auffährt und dabei mit einem dort fahrenden Pkw kollidiert, trifft wegen der gesteigerten Sorgfaltspflicht gem. § 10 StVO eine leicht überwiegende Verantwortlichkeit, so dass eine Haftungsverteilung von 60 : 40 zu Lasten des aus der Tiefgarage ausfahrenden Fahrzeugs angemessen ist.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 1; StVO § 10;
Fundstellen
NZV 2010, 254