AG Pasewalk - Urteil vom 26.11.2009
3 C 122/08
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 8; StVO § 42 Abs. 2 Zeichen 306;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2010, 214

Haftungsverteilung bei Kollision eines abknickender Vorfahrt folgenden Linksabbiegers mit einem wartepflichtigen, geradeaus fahrenden Fahrzeug

AG Pasewalk, Urteil vom 26.11.2009 - Aktenzeichen 3 C 122/08

DRsp Nr. 2010/15260

Haftungsverteilung bei Kollision eines abknickender Vorfahrt folgenden Linksabbiegers mit einem wartepflichtigen, geradeaus fahrenden Fahrzeug

Kommt es zu einer Kollision eines der abknickenden Vorfahrt folgenden Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden, wartepflichtigen Fahrzeug und bleibt ungeklärt, ob der Linksabbieger den Fahrtrichtungsanzeiger betätigt hatte, so ist eine Haftungsverteilung von 75 : 25 zu Lasten des wartepflichtigen Fahrzeugs angemessen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 8; StVO § 42 Abs. 2 Zeichen 306;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2010, 214