Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 20.11.2008 - 107 C 241/08 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1077,57 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.01.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 56 % und die Beklagten zu 44 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
(gemäß §§ 540 Abs. 1 Ziff.2, 313 a Abs. 1 S. 1)
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