LG Karlsruhe - Urteil vom 29.05.2009
9 S 404/08
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 5 Abs. 4; StVO § 7 Abs. 5;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2010, 140

Haftungsverteilung bei Kollision eines auf dem linken Fahrstreifen der Autobahn mit einer die Richtgeschwindigkeit um 20 km/h überschreitenden Geschwindigkeit fahrenden Fahrzeugs mit einem von der mittleren auf den linken Fahrstreifen wechselnden Pkw

LG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2009 - Aktenzeichen 9 S 404/08

DRsp Nr. 2010/15245

Haftungsverteilung bei Kollision eines auf dem linken Fahrstreifen der Autobahn mit einer die Richtgeschwindigkeit um 20 km/h überschreitenden Geschwindigkeit fahrenden Fahrzeugs mit einem von der mittleren auf den linken Fahrstreifen wechselnden Pkw

Kommt es zu einer Kollision eines auf dem linken Fahrstreifen einer Autobahn mit einer die Richtgeschwindigkeit um 20 km/h überschreitenden Geschwindigkeit fahrenden Pkw mit einem vom mittleren auf den linken Fahrstreifen wechselnden Pkw, der seinerseits einem von dem rechten auf den mittleren Fahrstreifen wechselnden Fahrzeug ausgewichen ist, so ist eine Haftungsverteilung von 70 : 30 zu Lasten des den Fahrstreifen wechselnden Fahrzeugs angemessen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 5 Abs. 4; StVO § 7 Abs. 5;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2010, 140