OLG Thüringen - Urteil vom 17.06.2009
5 U 797/08
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 7 Abs. 5; BGB § 254;
Fundstellen:
NZV 2010, 29

Haftungsverteilung bei Kollision eines auf die Autobahn aufgefahrenen und unmittelbar danach auf die Überholspur wechselnden Fahrzeugs mit einem mit hoher Geschwindigkeit auf der linken Spur herannahenden Fahrzeug

OLG Thüringen, Urteil vom 17.06.2009 - Aktenzeichen 5 U 797/08

DRsp Nr. 2010/15281

Haftungsverteilung bei Kollision eines auf die Autobahn aufgefahrenen und unmittelbar danach auf die Überholspur wechselnden Fahrzeugs mit einem mit hoher Geschwindigkeit auf der linken Spur herannahenden Fahrzeug

Wechselt ein Fahrzeug unmittelbar nach dem Auffahren auf die Autobahn auf die linke Spur und kommt es zu einer Kollision mit einem von hinten mit einer Geschwindigkeit von 160 bis 170 km/h herannahenden Fahrzeug, so tritt auch die in der Überschreitung der Richtgeschwindigkeit liegende Erhöhung der Betriebsgefahr hinter das Verschulden des vorausfahrenden Fahrzeugs zurück mit der Folge, dass dieses in vollem Umfang haftet.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 7 Abs. 5; BGB § 254;
Fundstellen
NZV 2010, 29