AG Regensburg - Urteil vom 14.10.2009
10 C 2314/09
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 10;
Fundstellen:
zfs 2010, 76

Haftungsverteilung bei Kollision eines den Radweg benutzenden Motorrollers mit einem aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn auffahrenden Fahrzeug

AG Regensburg, Urteil vom 14.10.2009 - Aktenzeichen 10 C 2314/09

DRsp Nr. 2010/15253

Haftungsverteilung bei Kollision eines den Radweg benutzenden Motorrollers mit einem aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn auffahrenden Fahrzeug

Ein Motorroller, der verbotswidrig den Radweg benutzt, ist nicht gegenüber einem aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn auffahrenden Pkw bevorrechtigt. Kommt es zu einer Kollision, so ist wegen der gesteigerten Sorgfaltspflicht des aus der Grundstückseinfahrt auf die Fahrbahn fahrenden Fahrzeugs eine hälftige Schadensteilung angemessen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 10;
Fundstellen
zfs 2010, 76