Haftungsverteilung bei Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem Fahrrad bei abknickender Vorfahrt
OLG Oldenburg, vom 10.09.1999 - Aktenzeichen 13 U 56/99
DRsp Nr. 2008/13621
Haftungsverteilung bei Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem Fahrrad bei abknickender Vorfahrt
Kommt es zu einer Kollision zwischen einem bei abknickender Vorfahrt die Vorfahrtstraße verlassenden Kraftfahrzeug und einem der Vorfahrtstraße folgenden Fahrrad, so trifft das Kraftfahrzeug die alleinige Haftung, wenn es den Radfahrer noch nicht einmal bemerkt hat.