OLG Oldenburg vom 10.09.1999
13 U 56/99
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 9 Abs.3 § 42 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAR 2000, 35

Haftungsverteilung bei Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem Fahrrad bei abknickender Vorfahrt

OLG Oldenburg, vom 10.09.1999 - Aktenzeichen 13 U 56/99

DRsp Nr. 2008/13621

Haftungsverteilung bei Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem Fahrrad bei abknickender Vorfahrt

Kommt es zu einer Kollision zwischen einem bei abknickender Vorfahrt die Vorfahrtstraße verlassenden Kraftfahrzeug und einem der Vorfahrtstraße folgenden Fahrrad, so trifft das Kraftfahrzeug die alleinige Haftung, wenn es den Radfahrer noch nicht einmal bemerkt hat.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 9 Abs.3 § 42 Abs. 2 ;
Fundstellen
DAR 2000, 35