Die Berufung des Klägers gegen das am 20.05.2015 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.
Dieses sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheit vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann indessen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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