AG Erkelenz - Urteil vom 14.07.2009
6 C 275/08
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1; StVO § 5 Abs. 4; StVO § 6 S. 2;
Fundstellen:
VD 2009, 348

Haftungsverteilung bei Kollision eines links an einem verkehrsbedingt haltenden Lkw vorbeifahrenden Fahrschulwagens mit einem überholenden Fahrzeug

AG Erkelenz, Urteil vom 14.07.2009 - Aktenzeichen 6 C 275/08

DRsp Nr. 2010/15248

Haftungsverteilung bei Kollision eines links an einem verkehrsbedingt haltenden Lkw vorbeifahrenden Fahrschulwagens mit einem überholenden Fahrzeug

Fährt ein Fahrschulfahrzeug links an einem stehenden Lkw vorbei und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem überholenden Fahrzeug, so trifft beide Fahrzeugführer grundsätzlich ein gleich hoher Vorwurf eines Verstoßes gegen straßenverkehrsrechtliche Sorgfaltspflichten. Wegen der erhöhten Betriebsgefahr des Fahrschulfahrzeugs ist jedoch eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu seinen Lasten angezeigt.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1; StVO § 5 Abs. 4; StVO § 6 S. 2;
Fundstellen
VD 2009, 348