OLG Brandenburg - Urteil vom 17.07.2009
12 W 5/08
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 9 Abs. 4;
Fundstellen:
NZV 2009, 554

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Motorrad

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.07.2009 - Aktenzeichen 12 W 5/08

DRsp Nr. 2010/15249

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Motorrad

Kommt es zu einer Kollision eines Linksabbiegers mit einem Motorrad des Gegenverkehrs, so spricht ein Beweis des ersten Anscheins für einen schuldhaften Verkehrsverstoß des Linksabbiegers. Demgegenüber ist aber die Betriebsgefahr des Motorrades mit 20 % zu berücksichtigen, wenn dieses für den Linksabbieger schlecht wahrnehmbar war.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 9 Abs. 4;
Fundstellen
NZV 2009, 554