Landgericht Saarbrücken
URTEIL
Im Namen des Volkes
In dem Rechtsstreit
1) ...
2) ...
3) ...
Beklagte / Berufungsklägerin und Anschlussberufungsbeklagte,
- Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...
gegen
...
Kläger / Berufungsbeklagter und Anschlussberufungskläger,
- Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...
hat die 13. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken
auf die mündliche Verhandlung vom 8.05.2009
durch den Präsidenten des Landgerichts ..., den Richter am Landgericht ... und die Richterin am Landgericht ...
für R e c h t erkannt:
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Neunkirchen vom 18.12.2008 abgeändert und die Klage abgewiesen.
2. Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
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