LG Saarbrücken - Urteil vom 15.05.2009
13 S 10/09
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 1 S. 4;

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

LG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2009 - Aktenzeichen 13 S 10/09

DRsp Nr. 2009/22172

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

Überholt ein Pkw ein Fahrzeug, das ohne vorherige Ankündigung nach links abbiegt und kommt es dabei zur Kollision, so haftet das linksabbiegende Fahrzeug allein.

Landgericht Saarbrücken

URTEIL

Im Namen des Volkes

In dem Rechtsstreit

1) ...

2) ...

3) ...

Beklagte / Berufungsklägerin und Anschlussberufungsbeklagte,

- Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...

gegen

...

Kläger / Berufungsbeklagter und Anschlussberufungskläger,

- Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...

hat die 13. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken

auf die mündliche Verhandlung vom 8.05.2009

durch den Präsidenten des Landgerichts ..., den Richter am Landgericht ... und die Richterin am Landgericht ...

für R e c h t erkannt:

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Neunkirchen vom 18.12.2008 abgeändert und die Klage abgewiesen.

2. Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 1 S. 4;

Gründe: