Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit dem Führer eines rechts auf dem Standstreifen der Bundesautobahn wegen einer Panne angehaltenen Fahrzeugs
OLG Hamm, vom 16.03.1999 - Aktenzeichen 27 U 279/98
DRsp Nr. 2008/13568
Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit dem Führer eines rechts auf dem Standstreifen der Bundesautobahn wegen einer Panne angehaltenen Fahrzeugs
Gerät ein LKW nach rechts auf den Standstreifen der Bundesautobahn und erfasst er dabei den Fahrer eines wegen einer Panne auf dem Standstreifen angehaltenen Fahrzeugs, der bei geöffneter Fahrzeugtür kniend um Schadensbehebung bemüht ist, so ist von einer Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des LKW auszugehen.