OLG Celle - Urteil vom 08.01.2004
14 U 85/03
Normen:
StVG § 7 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2004, 347
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, vom 28.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 114/02

Haftungsverteilung bei Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit überholenden Sattelzuges und eines die zweite Rückschaupflicht verletzenden Fahrers eines landwirtschaftlichen Gespanns

OLG Celle, Urteil vom 08.01.2004 - Aktenzeichen 14 U 85/03

DRsp Nr. 2004/945

Haftungsverteilung bei Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit überholenden Sattelzuges und eines die zweite Rückschaupflicht verletzenden Fahrers eines landwirtschaftlichen Gespanns

»Haftungsverteilung bei Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit überholenden Sattelzuges (75 %) und eines die zweite Rückschaupflicht verletzenden Fahrers eines landwirtschaftlichen Gespanns (25 %).«

Normenkette:

StVG § 7 ;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung des Klägers, mit der dieser seinen Schadensersatzanspruch auf der Basis einer 75 %igen Einstandspflicht der Beklagten für die Folgen des Verkehrsunfalls vom 4. Juli 2001 auf der Kreisstraße ... in der Nähe von ... weiter verfolgt, hat in vollem Umfang Erfolg und führt zu der aus dem Tenor ersichtlichen weiteren Verurteilung der Beklagten.